Gastaufnahme

Ich interessiere mich dafür, Gäste aus Frankreich aufzunehmen.

Ist eine Mitgliedschaft im Partnerschaftsverein notwendig, um an dem Austausch teilzunehmen?

  • Wünschenswert, jedoch keine Voraussetzung. Der Mitgliedsantrag kann von der Homepage heruntergeladen werden.

Was sollte ich als Gastfamilie mitbringen?

  • Zeit und Interesse am Austausch in familiärer Atmosphäre – frei nach dem Motto „zu Gast bei Freunden“

Gibt es bestimmte Kriterien, die ich für die Unterbringung der Gäste erfüllen muss?

  • Bitte betrachten Sie die französischen Gäste als Mitglied der Familie und Mitbewohner; dies bedeutet, dass Sie bitte ein Bett, Gästezimmer etc. zur Verfügung stellen und keine Luftmatratze oder sonstige Notunterbringung. Die Unterbringung der französischen Gäste erfolgt für den kompletten Zeitraum von Donnerstag bis Sonntag. Bitte halten Sie sich diese Tage entsprechend frei, damit Sie Zeit für unsere Gäste haben und mit diesen Ausflüge, aber auch Familienleben gemeinsam gestalten können.

Ist die Aufnahme einer Mindestpersonenzahl erforderlich?

  • Die Anzahl der Personen ist selbstverständlich von den individuellen Gegebenheiten und Möglichkeiten abhängig und wird vom jeweiligen Gastgeber selbständig bestimmt und angemeldet.

Wie erfolgt die Zuteilung? Durch wen?

  • Die Zuteilung erfolgt durch die Vorstände des jeweils gastgebenden Partnerschaftsvereins. Stammfamilien, die sich schon lange kennen, werden bei der Zuteilung berücksichtigt. Vor der Fahrt werden Steckbriefe/Informationen abgefragt, um möglichst passende Familien zusammenzubringen.

Wann erfahre ich, ob und wie viele französische Gäste ich begrüßen kann?

  • Eine Benachrichtigung erfolgt umgehend nach Abschluss der Zuteilung durch unseren Partnerschaftsverein. Der Zeitpunkt ist abhängig von der Anzahl der Anmeldungen sowie der gemeldeten Gastfamilien. Aus Erfahrung der bisherigen Jahre erhielten wir stets viele Besuchsanmeldungen – Schmittener Gastfamilien wurden dringend gesucht.

Wie wird der Besuch unserer französischen Gäste ablaufen? Muss ich als Gastfamilie die komplette Aufenthaltszeit zur Verfügung stehen/ die Gäste begleiten?

  • Der Ablauf des Besuchszeitraums hier in Schmitten wird durch den Vorstand des Partnerschaftsvereins bereits weit im Vorfeld geplant.
  • Nicht zuletzt aus Gründen der Gastfreundschaft ist die durchgehende Teilnahme von Mitgliedern der Gastfamilien an den Ausflügen gewünscht. Bitte halten Sie sich diese Tage entsprechend frei, damit Sie Zeit für unsere Gäste haben und mit diesen Ausflüge (organisiert und privat), aber auch Familienleben gemeinsam gestalten können.

Wie kann ich mir den ungefähren Ablauf der Tage vorstellen?

  • Grober Programmablauf: Donnerstag: Ankunft der französischen Gäste ca. gg 18:00 Uhr, gemeinsame Begrüßung und Abendessen in Buffetform (von den gastgebenden Familien mitgebracht); Freitag: gemeinsamer Ausflug (ganztags), Abendessen in den Familien; Samstag: individuelle Planung der Gastfamilien, um Ausflüge mit den französischen Gästen zu unternehmen; abends: gemeinsame Abendveranstaltung mit Essen und Musik; Sonntag: Abreise (nach dem Frühstück)

Welche Kosten kommen auf mich als Gastgeber zu?

  • Die Kostenübernahme für Ausflüge und Besichtigungen erfolgt durch den gastgebenen Partnerschaftsverein. Für die Kosten der Versorgung (auch bei Ausflügen/ Proviant für die Heimfahrt) kommen die Gastfamilien vor Ort auf.
Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner